Description
Compliance-Programme werden in der deutschen und europaischen Bugeldpraxis nicht berucksichtigt. Diese Untersuchung stellt fest, dass eine Bugeldminderung in vielen Konstellationen opportun ware. Dieser Dissens ist aus systematischen Grunden hinzunehmen und eine Gesetzesinitiative abzulehnen. Weiter werden die zivilrechtlichen Folgen betrachtet.

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